Ein Arbeitsplatz in der Schweiz ist für viele Deutsche attraktiv. Die Schweiz hat ständig einen hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften in vielen Berufszweigen (Industrie, Behörden, Schulen und Hochschulen, Gesundheitswesen). Interessant ist, dass auch Branchen gefragt sind, in denen man in Deutschland momentan schwer eine Stelle bekommt.
Neben dem häufig deutlich höheren Gehalt sind die Stellen auch sonst attraktiv: bessere Sozialleistungen, gute Aufstiegschancen, in Grossunternehmen ein oft sehr internationales Arbeitsumfeld, Teilzeitmodelle um nur einige Aspekte zu nennen. Da fallen die kleinen Nachteile (42 Stunden Woche, weniger Urlaubsanspruch und gesetzliche Feiertage) für die allermeisten nicht so sehr ins Gewicht.
Auf die wichtigsten Fragen eines Berufseinsteigers in der Schweiz (”Krankenvericherung”, “Sozialleistungen”, “Steuern” und “Bankverbindung”) wird im Folgenden eingegangen.
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Krankenversicherung
Krankenversicherung ist in der Schweiz Sache des Arbeitnehmers. Da die Krankenversicherungsbeiträge unabhängig von der Höhe des Gehalts berechnet werden, ist es fast immer günstiger, sich in der Schweiz zu versichern. Generell gibt es für Grenzgänger folgende Krankenversicherungsmodelle:
- In Deutschland freiwillig gesetzlich versichert (Vorteil: Familienversicherung; Nachteil: Gehaltshöhe wird bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt)
- In Deutschland privat (Vorteil: bessere Leistungen; Nachteil: keine Familienversicherung; Rückkehr in die Gesetzliche problematisch)
- In der Schweiz im “gesetzlichen” Tarif nach KVG (Vorteil: Gehaltsunabhängig; Rückkehr in die Gesetzliche Versicherung in Deutschland möglich; Nachteil: keine Familienversicherung). Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über eine gesetzliche Versicherung in Deutschland.
- In der Schweiz im VVG Tarif (Vorteil: Gehaltsunabhängig; günstigster Tarif in CH; ambulante Behandlung in D als Privatpatient; Nachteil: keine Familienversicherung; Rückkehr in die Gesetzliche problematisch)
Lassen Sie sich eingehend von der Schweizer Vericherung beraten, bevor Sie die private Variante nach VVG wählen (auch wenn das in der Regel die günstigste ist). Für Grenzgänger bietet momentan Helsana ein günstiges Modell.
Sozialleistungen
Die Sozialleistungen sind in der Schweiz deutlich besser als in Deutschland: Alle Arbeitgeber zahlen die Hälfte der gesetzlichen Rentenbeiträge (AHV – sogenannte 1. Säule) und zahlen zusätzlich in eine Pensionskasse ein (betriebliche Altersvorsorge – sogenannte 2. Säule). In grossen Betrieben zahlt der Arbeitgeber oft auch bis zu zwei Drittel der Beiträge. Wechselt man die Stelle, wird das angesparte Vermögen auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgeber übertragen. Die betriebliche Altersvorsorge ist somit deutlich flexibler gelöst als in Deutschland.
Kehrt man nach Deutschland zurück, kann das Vermögen der Pensionskasse (die sogenannte Freizügigkeitsleistung) auf einen Altersvorsorgevertrag in Deutschland übertragen werden. Die Möglichkeit, das Vermögen auszahlen zu lassen, besteht seit Juni 2007 nur noch für den sogenannten überobligatorischen Teil. Das ist der Vermögensanteil, der aus Verzinsungen entstanden ist, die über die gesetzlich geforderte Mindestverzinsung von derzeit 2.5% hinaus geht.
Neben der Pensionskasse erhält man bei Renteneintritt eine gesetliche Rente aus der Schweiz. Die Antragstellung erfolgt über die deutsche Rentenversicherung.
Weitere Sozialleistungen sind Invaliden-, Witwen- und Weisenrenten sowie Unfallversicherung, berufsbedingte und private Unfälle absichert. Die Bedingungen sind deutlich besser als in Deutschland, sodass z.B. eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung meist nicht erforderlich ist wenn man beabsichtigt, bis zur Rente in der Schweiz zu arbeiten.
Bankverbindung
Leider sind Überweisungen nach Deutschland nicht mehr kostenlos (wie noch vor 2 Jahren). In der Regel verlangen die Schweizer Banken CHF 5,- für eine EU-Überweisung. Je nach Bank in Deutschland fallen dort nochmals Gebühren an (ca. 5,-€). Günstige Banken in der Schweiz sind z.B. Postfinance (wenn man nur Online-Banking nutzt), die Kantonalbanken und die Migros-Bank. Die grossen (UBS, Credit Suisse) sind eher teuer und dann interessant, wenn man auch Geldanlagen in der Schweiz tätigen will. Günstiger Schweizer Online Broker für alle, die ihre Geldanlage selbst betreiben, ist Swissquote.
Steuern
Als Grenzgänger (Wohnort D, Arbeitsort CH) meldet man sich bei seinem Wohnsitz-Finanzamt und beantragt eine Ansässigkeitsbescheinigung. Das Finanzamt sendet einen Fragebogen zu, in dem man den Schweizer Arbeitgeber und das Gehalt nennt. Anschliessend fordert das Finanzamt zu quartalsmässigen Steuervorauszahlungen auf. Eine Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung geht an den Schweizer Arbeitgeber. Sie erlaubt es ihm, in der Gehaltsabrechnung den reduzierten Quellensteuersatz von momentan 4.5% für Grenzgänger zu verwenden. Ohne die Ansässigkeitsbescheinigung geht der Arbeitgeber davon aus, dass ausschliesslich in der Schweiz Steuern gezahlt werden, und zieht die kantonale Quellensteuer ab (zwischen 17% und 26%, je nach Kanton, Familienstand etc.). Wer mehr als 60 Tage berufsbedingt in der Schweiz übernachtet, ist von der Besteuerung in Deutschland befreit und gibt in der Schweiz seine Steuererklärung ab (was meist günstiger ist). Die kantonalen Steuerbehörden sind in der Regel sehr hilfreich bei Fragen wie man das bewerkstelligt.